Kinder- und Jugendschutz: ChangeMe

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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII

Die Schulsozialarbeit engagiert sich auch im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wie er im § 14 SGB VIII festgeschrieben ist. Dort heißt es in Absatz 2:

" Die Maßnahmen sollen

  1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen."

(Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)

Konkrete Hilfe im Einzelfall

"Hilfe! Im Chat hat mich einer gefragt, ob ich Sex mit ihm haben will." --- "Ich habe eine Rechnung über 250,- Euro gekriegt - für einen Handy-Vertrag, den ich gar nicht haben wollte. Was soll ich tun?" --- "Am letzten Wochenende wurde ich von einer Gruppe Mädchen in Böblingen zusammen geschlagen, weil ich die in ihrem Blog beleidigt habe..."

Mit solchen oder ähnlichen Anliegen kommen Schüler*innen immer wieder zur Schulsozialarbeit. Sie suchen konkreten Rat und Hilfe in schwierigen Situationen. Viele dieser Situationen entstanden durch riskante Kommunikation im Internet.

Die Schulsozialarbeit begleitet die Mädchen und Jungen in der Bearbeitung der konflikthaften Situationen: In Gesprächen mit Eltern, der Polizei, Rechtsanwälten, Lerngruppenleitern und anderen Kindern und Jugendlichen,...

Dabei werden die Betroffenen in die Lage versetzt, künftig ähnliche Situationen vermeiden zu können. Sie erwerben Medienkompetenz!

Leitfaden zum Umgang mit vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung